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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 124/99

Datum:
13.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 124/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1213.I18U124.99.00
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das am 6. Mai 1999 verkündete Urteil des Einzel-richters der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.729,43 € nebst

5 % Zinsen aus 5.101,24 € seit dem 2.11.1997, aus 2.679,17 € seit dem 26.11.1997 und aus 11.949,03 € seit dem 27.11.1997 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des ersten Berufungs-verfahrens tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 %.

Die Kosten des zweiten Berufungs- und des Revisionsverfahrens wer-den der Klägerin zu 51 % und der Beklagten zu 49 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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