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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-12 U 7/06

Datum:
23.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-12 U 7/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1123.I12U7.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 2 O 101/04
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das am 9. Dezember 2005 ver-kündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen mit der Maßgabe,

dass die Haftung auf einen jährlichen Rentenbetrag von 30.000 DM, entsprechend 15.338,76 Euro, für jede getötete oder verletzte Per-son begrenzt ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 1.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten zu 1. bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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