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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 74/06

Datum:
26.09.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 74/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0926.I10W74.06.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspfleger – vom 03.02.2006 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.06.2005 sind von dem Kläger an Kosten EUR 4661,81 (viertausendsechshundert-einundsechzig und 81/100 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent-punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.08.2005 an die Beklagte zu zahlen.

Der weitergehende Festsetzungsantrag der Beklagten wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

 
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