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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 102/06

Datum:
26.06.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 102/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0626.I10W102.06.00
 
Leitsätze:

BGB §§ 362, 546, 858

1. Den Mieter trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfül-lung der geschuldeten Miete.

2. Ist das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermie-ters beendet, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Räu-mungs- und Herausgabeklage nicht bereits deshalb, weil sich der Vermieter im Wege verbotener Eigenmacht den Besitz an den Mieträumen verschafft hat.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der Einzel-richterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2006 abgeändert:

Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits und die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

 
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