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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 61/06

Datum:
28.09.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 61/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0928.I10U61.06.00
 
Leitsätze:

BGB § 1357

§ 1357 BGB ist in Bezug auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht anwendbar.

 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das am 13.03.2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 688,62 zuzüglich 5 % Zinsen über dem Ba-siszinssatz seit dem 27.10.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen zu 88 % die Klägerin und zu 12 % die Beklagten. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 92 % die Klägerin und zu 8 % die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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