Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, IV-2 Ss (OWi) 180/06 - (OWi) 92/06 III

Datum:
19.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Senat für Straf-, und Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
IV-2 Ss (OWi) 180/06 - (OWi) 92/06 III
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1219.IV2SS.OWI180.06OW.00
 
Leitsätze:

Leitsatz

OWiG §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2

Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung ist zur Aufklä-rung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts, nämlich zu seiner

Identifizierung, erforderlich, wenn er bei einem durch ein Lichtbild erfassten Verkehrsverstoß lediglich "nicht bestreitet", zum Tatzeitpunkt der Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein.

OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen

Beschluss vom 19. Dezember 2006, IV - 2 Ss (OWi) 180/08 - (OWi) 92/06 III

 
Tenor:

Der mitunterzeichnende Einzelrichter überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern.

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbe-gründet verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank