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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-9 WF 130/05

Datum:
08.04.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-9 WF 130/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0408.II9WF130.05.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsge-

richts - Familiengerichts - vom 30.6.2005 insoweit aufgehoben, als

er mit der Einschränkung ergangen ist, dass Rechtsanwältin H nur zu

den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet wird.

Das Amtsgericht wird über die uneingeschränkte Beiordnung von Rechts-

anwältin H erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats

zu befinden haben.

 
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