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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-6 WF 112/05

Datum:
19.04.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-6 WF 112/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0419.II6WF112.05.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amts-gerichts - Familiengerichts - Wuppertal vom 29.04.2005 unter Zurückwei-sung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Der Beklagten wird für das Hauptverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. in W. bewilligt, soweit sie sich da-gegen wendet, an die Klägerin von Oktober 2004 bis Juni 2005 mehr als monatlich 205 € und ab Juli 2005 mehr als monatlich 155 € Unterhalt zu zahlen.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte er-mäßigt.

 
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