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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 42/04

Datum:
20.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 42/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0720.VI.U.KART42.04.00
 
Tenor:

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. September 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Hö-he leistet.

III. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungs-verfahren werden auf jeweils 500.000 EUR festgesetzt.

 
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