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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 9/05

Datum:
04.11.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 9/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1104.VII.VERG9.05.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. Februar 2005, VK 1-120/04, aufgehoben.

Die den Antragstellern von der Antragsgegnerin zu erstattenden Auslagen werden anderweit auf 4.046,54 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 874,64 EUR festgesetzt.

 
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