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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 45/05

Datum:
28.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 45/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0728.VII.VERG45.05.00
 
Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Juni 2005 (VK-01/2005-L) zu verlängern, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 12. August 2005 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls wel-chen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.

Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, eine Auftragserteilung durch geeignete Unterlagen zu belegen.

 
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