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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 40/05

Datum:
14.10.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 40/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1014.VII.VERG40.05.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17. Juni 2005 (VK 12/05) aufgehoben.

Das Vergabeverfahren betreffend die Beschaffung der Gebäudeau-tomation und Gebäudeleittechnik beim Neubau des F...-Gymnasiums, M..., wird aufgehoben. Die Nachprüfungsanträge der Antragstellerinnen werden zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens sind von den Antragstellerinnen als Gesamtschuldner zu tragen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in beiden Instanzen des Nachprüfungsverfahrens entstandenen Auslagen werden den Antragstellerinnen jeweils zur Hälfte auferlegt. Darüber hinaus haben die Verfahrensbeteiligten Auslagen und außergericht-liche Kosten selbst zu tragen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 60.000 EUR

Streitwert für die Nachprüfungsanträge

der Antragstellerinnen: jeweils bis zu 30.000 EUR

 
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