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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 25/05

Datum:
28.11.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 25/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1128.VII.VERG25.05.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1 wird der Kostenfestset-zungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 14. April 2005, VK 2-27/2004, aufgehoben.

Die von der Antragstellerin der Beigeladenen zu erstattenden außergerichtli-chen Aufwendungen werden anderweit auf 6.229,60 € festgesetzt.

Im übrigen wird der Kostenfestsetzungsantrag vom 25. Februar 2005 und die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1 zurückgewiesen.

Von der Kosten des Beschwerdeverfahren haben die Antragstellerin 60 % und die Beigeladene zu 1 40 % zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.498,00 € fest-gesetzt.

 
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