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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 107/04

Datum:
31.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 107/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0531.VII.VERG107.04.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 6. Dezember 2005 (VK VOL 31/2004) dahin abgeändert, dass die zu zahlende Gebühr auf 3.900 EUR festgesetzt wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 5.942,- EUR.

 
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