Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 102/04

Datum:
20.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 102/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0720.VII.VERG102.04.00
 
Tenor:

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 22. No-vember 2004 (VK 2 -16/04) aufgehoben.

Die den Antragsgegnern von der Antragstellerin zu erstattenden Ausla-gen werden anderweit auf 11.792,42 EUR festgesetzt.

Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

II. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin 12 % und die Antragsgegner jeweils 44 % zu tragen.

Von den in dieser Instanz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen

a) der Antragsgegner tragen diese selbst jeweils 44 % und die Antrag-stellerin 12 %,

b) der Antragstellerin tragen diese selbst 12 % und die Antragsgegner jeweils 44 %.

III. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 67.258,31 EUR.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank