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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 32/05

Datum:
19.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 32/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1219.I9U32.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf (6 O 578/02) vom 14. Februar 2005 teilweise abgeändert und die Beklagten unter Zurückweisung der Rechtsmittel im übrigen verurteilt,

im Hause ..., ... D... kein Klavier zu bespielen oder bespielen zu lassen, soweit es über folgende Zeiten bzw. Zeiträume hinaus geht: täglich 120 Minuten zwischen 10 bis 13 Uhr oder 15 bis 20 Uhr. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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