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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-5 U 136/04

Datum:
19.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 U 136/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0519.I5U136.04.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Juli 2004 verkündete Urteil der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leis-tet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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