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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 205/04

Datum:
13.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 205/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1213.I4U205.04.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. September 2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 150 % des jeweils beizutreiben-den Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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