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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 157/04

Datum:
14.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 157/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0714.I4U157.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Juli 2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – teilweise ab-geändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.501,43 € nebst Zinsen in Hö-he von 4 % aus 46.768,91 € seit dem 20. Februar 2001 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.732,52 € seit dem 10. April 2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer des Klägers hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutrei-benden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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