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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 11/05

Datum:
29.11.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 11/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1129.I4U11.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das am 15. Dezember 2004 ver-kündete Schlussurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchenglad-bach – Einzelrichter – abgeändert und die Klage gegen den Beklagten zu 1) abgewiesen.

Die Gerichtskosten erster Instanz sowie die in diesem Rechtszug angefal-lenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagte zu 2) und die Klägerin je zur Hälfte. Die Beklagte zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) im ersten Rechtszug sowie die Kosten des Berufungsverfahrens insgesamt trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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