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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 301/04

Datum:
10.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 301/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0510.I3WX301.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 25 T 862/03
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wird auf die weitere Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 4. der Beschluss der 25. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 2004 teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beteiligte zu 5. wird verpflichtet, an die Beteiligten zu 1. bis 4. zu Hän-den der Beteiligten zu 4. als Verwalterin 2.439,62 EUR nebst Zinsen in Hö-he von 4 % aus 1.408,20 EUR und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus weiteren 1.031,42 EUR jeweils seit dem 2. Au-gust 2001 zu zahlen.

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 5. trägt die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens; er hat den Beteiligten zu 1. bis 4. die diesen im gesamten Verfahren notwen-dig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 2.439,65 EUR.

 
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