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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 98/04

Datum:
15.02.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 98/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0215.I24U98.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 7 O 7/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels - das am 29. April 2004 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 68.779,17 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 9. September 2001 zu zah-len.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, 86.923,25 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24. Mai 2002 an die Beklagte zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 56 % und die Beklagte 44 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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