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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 235/04

Datum:
07.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 235/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0607.I24U235.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 2 O 4/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels - das am 26. November 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise geän-dert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 391,62 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 8. Mai 2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und die Be-klagte zu 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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