Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 171/03

Datum:
22.09.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-24 U 171/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0922.I24U171.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 1 O 529/02
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter- wird zurückgewiesen.

Die Beklagte zu 2) wird, nachdem sie die Berufung gegen das vorbezeichnete Urteil zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt (§ 516 Abs. 3 S. 1 ZPO).

Die Kosten des Berufungsverfahrens sind wie folgt zu tragen:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 2) zu 18 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen diese zu 35 % und der Kläger zu 65 %.

Berufungsstreitwert: 14.974,64 EUR

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank