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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 178/04

Datum:
31.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 178/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0531.I23U178.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. August 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.460,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Mehrsteuern bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag zu ersetzen, die ihr als Folge der Zahlung des vorgenannten Betrages durch den Beklagten entstehen werden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 81 % und der Beklagte zu 19 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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