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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 24/05

Datum:
24.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 24/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0524.I20U24.05.00
 
Tenor:

Die Berufung der Antragsgegnerinnen gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 05. Januar 2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der bestätigte Beschluss der Kam-mer vom 28. September 2004 mit folgender Fassung aufrecht erhalten wird:

Den Antragsgegnern wird unter Androhung der im Beschluss näher be-zeichneten Ordnungsmittel untersagt,

im geschäftlichen Verkehr im Internet eine Video-Chat-Plattform mit por-nographischen Inhalten im Sinne des § 184 StGB, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV bereit zu halten und dabei die Volljährigkeit der Internetnutzer durch ein Altersverifikationssystem zu überprüfen, das nutzerseitig auf der Eingabe der Personalausweisnummer oder Reisepassnummer - auch in Kombination mit der Durchführung einer Kontobewegung und/oder der Abfrage einer Postleitzahl - sowie der hierauf beruhenden Verifikation des Alters basiert, ohne dass dabei die persönliche Identifikation des Nutzers, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, bei seiner Registrierung er-folgt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 1. zu 80 % und die Antragsgegnerin zu 2. zu 20 %.

 
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