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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 14/05

Datum:
30.08.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 14/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0830.I20U14.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2004 abgeän-dert.

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwi-derhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,

die Internet-Domain „www.afilias.de“ zu nutzen und/oder reserviert zu hal-ten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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