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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 W 48/05

Datum:
08.08.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-1 W 48/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0808.I1W48.05.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, Rechtspflegerin, vom 28.06.2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die von der Klägerin an die Beklagten aufgrund des Vergleichs des Oberlandesgerichts Düssel-dorf vom 18.04.05 (AktZ I-1 U 211/04) zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf insgesamt 1.020,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2005.

Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.

 
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