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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 92/05

Datum:
12.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 92/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1212.I1U92.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. April 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst :

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.815,74 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 25% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75%. Die Kosten des Beru-fungsverfahrens tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagten als Ge-samtschuldner zu 64 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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