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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 210/04

Datum:
25.04.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 210/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0425.I1U210.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 1. Dezember 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an das Ingenieurbüro G. H., V.-H.-Str. in 50829 Köln, 831,50 EUR und an den Kläger weitere 8.655,12 EUR nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 13.06.2003 und die Beklagte zu 1. darüber hinaus Zinsen in der genannten Höhe für den 12.06.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 14 % dem Kläger und zu 86 % den Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen den Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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