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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 149/05

Datum:
28.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 149/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1228.I1U149.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Juli 2005 verkündete Ur-teil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst :

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.061,99 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.907,25 Euro seit dem 15.05.2002 sowie aus 7.154,74 Euro seit dem 24.02.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte zu 85 %, der Kläger zu 15 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Be-klagte zu 82 %, der Kläger zu 18 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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