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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 71/05

Datum:
19.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 71/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1219.I18U71.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. März 2005

verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Düsseldorf (35 O 181/00) abgeändert und

wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an

die Klägerin 64.820,63 € nebst 7 % Zinsen seit dem 22.

Dezember 1999, seit dem 1. Mai 2000 jedoch höchstens

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-

satz, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückge-

wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als

Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheits-

Leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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