Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 196/04

Datum:
26.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 196/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0126.I18U196.04.00
 
Normen:
ZPO § 286
Leitsätze:

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2005 - I-18 U 196/04

§ 286 ZPO

Erschütterung des durch Lieferschein und korrespondierender Rechnung begründe-ten Anscheinsbeweises, wenn der Frachtführer die übernommene Sendung äußer-lich vollständig beim bestimmungsgemäßen Empfänger abliefert, aber der Kartonin-halt fehlt und eine Manipulation an den Kartons und damit ein Warenverlust noch beim Absender nicht ausgeschlossen ist.

 
Tenor:

hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 4. Januar 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht M., den Richter am Oberlandesgericht B. und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. A.

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Juni 2004 verkündete Ur-teil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
32
33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank