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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-17 U 31/04

Datum:
14.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-17 U 31/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0114.I17U31.04.00
 
Tenor:

hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht P., des Richters am Oberlandesge-richt S. und der Richterin am Oberlandesgericht Dr. A.-S. auf die mündliche Ver-handlung vom 10.12.2004

für Recht erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 13.01.2004 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin

1. 12.610,80 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit

dem 18.08.2000 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe von

360 Stück Fondsanteile "Weltvision",

2. 1.654,16 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem

16.06.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen zu 69 % die Klägerin und zu 31 % die Beklagte.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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