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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 146/04

Datum:
29.04.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-16 U 146/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0429.I16U146.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 41 O 120/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Juli 2004 verkündete Teil-urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abge-ändert und die Beklagte auf die Klageanträge zu 1) und 5) verurteilt, an Herrn W... K..., ..., ..., weitere 39.980,23 EUR nebst 5 % Zinsen aus 40.072,07 EUR für die Zeit vom 26. Oktober 2000 bis zum 3. Oktober 2001 sowie aus 33.173,60 EUR für die Zeit vom 4. Oktober 2001 bis zum 21. März 2002 und aus 28.695,11 EUR seit dem 22. März 2002 bis zum 22. November 2003 sowie aus 39.980,23 EUR seit dem 23. November 2003 zu zahlen. In Höhe von 11.376,97 EUR nebst Zinsen und bezüglich des Klageantrags zu 2) bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 46 % und die Beklagte 54 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils für die jeweils andere Partei voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft ei-nes der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts geleistet werden.

 
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