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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 44/05

Datum:
21.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 44/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:1221.I15U44.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammerdes Landgerichts Düsseldorf vom 21.01.2005 unter Zurückweisung der Berufung im übrigen und der Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.828,59 € nebst 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2004 zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt 50 % der Gerichtskosten erster Instanz außer den Kosten der Beweisaufnahme und ihrer außergerichtlichen Kosten so-wie die Kosten des Beklagten zu 2. Die übrigen Kosten des Rechts-streits erster Instanz werden dem Beklagten zu 1. auferlegt, der zudem die Kosten der Beweisaufnahme alleine zu tragen hat.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu 2 % und der Beklagte zu 98 % zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstre-ckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils ande-re Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages leistet

 
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