Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 167/04

Datum:
16.02.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 167/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0216.I15U167.04.00
 
Tenor:

Die einstweilige Beschlussverfügung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. April 2004 und das Urteil der 12. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 9. September 2004 werden aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass sich der Antrag des Verfügungsklägers, die einstwei-lige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 20. April 2004 insoweit auf-rechtzuerhalten, als dem Verfügungsbeklagten durch diese untersagt worden ist, mit Bezug auf ihn, den Verfügungskläger, wörtlich oder sinngemäß zu be-haupten und insbesondere über das Internet zu verbreiten, er werde den Ver-dacht nicht los, dass hier Prozessbetrug in Form von "organisierten" Prozes-sen stattfinde, da bei dieser Betrugsmethode zwischen Betrügern und Rechts-anwälten als Geldeintreibern eine extrem enge Zusammenarbeit stattfinde, erledigt hat.

Die Kosten des ersten Rechtszugs werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten des Berufungsrechtszugs haben der Verfügungskläger 32% und der Verfügungsbeklagte 68% zu tragen.

Dieses Urteil ist vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank