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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 30/05

Datum:
03.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 30/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0503.I10W30.05.00
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die sofor-tige Beschwerde der Klägerin der Kostenfestsetzungsbeschluss des Land-gerichts Mönchengladbach - Rechtspflegerin - vom 26.01.2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Mönchengladbach vom 25.11.2004 sind von der Klägerin an Kosten EUR 479,50 (vierhundertneun-undsiebzig und 50/100) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2004 an die Beklagte zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 26 %, die Beklagte zu 74 %.

 
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