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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 24/05

Datum:
16.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 24/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0616.I10W24.05.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin wird der Beschluss der 9. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 20.01.2005 ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Auf die Erinnerung der Kostenschuldnerin vom 03.06.2002 wird der Kos-tenansatz vom 14.01.2002 (Bl. XV GA) insoweit abgeändert, als sich zu-gunsten der Beklagten ein weiterer Überschuss von DM 15.090,-, entspre-chend EUR 7.715,39 ergibt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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