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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 28/05

Datum:
30.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 28/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0630.I10U28.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 2b O 126/03
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. Februar 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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