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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 191/04

Datum:
07.04.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 191/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0407.I10U191.04.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.06.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg - Einzelrichterin - wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 11.06.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg - Einzelrichterin - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 90 % der Kläger und zu 10 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung wegen der Kosten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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