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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 18/05

Datum:
29.09.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 18/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0929.I10U18.05.00
 
Tenor:

Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das am 5. Januar 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erledigung des Verfügungsrechtsstreits in der Hauptsache festgestellt wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Verfügungsbeklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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