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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 116/04

Datum:
17.02.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 116/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0217.I10U116.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 41 O 151/03
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 26. Mai 2004 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte zu 1).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten zu 1) bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-streckenden Betrags leistet.

 
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