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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 105/04

Datum:
27.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Ziviilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 105/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0127.I10U105.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Mai 2004 ver-kündete Urteil des Vorsitzenden der 11. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.607,60 EUR nebst 5 Prozentpunkten über den Basiszins-satz seit dem 4.12.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Beklag-ten als Gesamtschuldner zu 38 %, der Kläger zu 62 %.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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