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Oberlandesgericht Düsseldorf, 4 UF 252/04

Datum:
25.04.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 252/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0425.4UF252.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Ratingen, 5 F 312/03
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 05.04.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rügeverfahrens trägt der Beklagte.

Weitere Eingaben des Beklagten in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden.

 
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