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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 232/04

Datum:
28.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 232/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0628.23U232.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 10 O 266/03
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 4.11.2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach zur Klarstellung wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Widerbeklagten zu 2. und die Klägerin 9.342,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.9.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

G r ü n d e

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