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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 109/04

Datum:
18.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 109/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2005:0118.23U109.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 10 O 661/03
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Mai 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.636,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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