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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 43/03

Datum:
30.06.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 43/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0630.VI.U.KART43.03.00
 
Tenor:

I. Die Berufung der Kläger gegen das am 6. November 2003 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten verworfen.

I. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

 
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