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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 32/99

Datum:
03.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 32/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0303.VI.U.KART32.99.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 4. November 1999 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 1 und zu 5 bis 7 sowie die Beklagten zu 3 und zu 8 bis 10 werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, wie viele an deut-sche Empfänger adressierte Sendungen welchen Formats, welchen Gewichts und Inhalts sie im Jahre 1997 bei der niederländischen Post eingeliefert ha-ben oder haben einliefern lassen.

Die Klagen gegen die Beklagten zu 2, zu 4 und zu 11 werden abgewiesen.

Die Berufungen der Beklagten zu 1 und zu 5 bis 7 werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Berufungsrechtszuges werden zu einem Drittel der Klägerin und zu zwei Dritteln den Beklagten zu 1 und zu 5 bis 7 sowie den Beklagten zu 3 und zu 8 bis 10 auferlegt. Die im Berufungsrechtszug entstan-denen außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben zu zwei Dritteln die Be-klagten zu 1 und zu 5 bis 7 sowie die Beklagten zu 3 und zu 8 bis 10 zu tra-gen. Die den Beklagten zu 2, zu 4 und zu 11 im Berufungsrechtszug entstan-denen außergerichtlichen Kosten hat die Klägerin zu tragen. Im Übrigen ha-ben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten zu 1 und zu 5 bis 7 sowie die Beklagten zu 3 und zu 8 bis 10 können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von jeweils 10.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Klägerin kann eine Vollsteckung der Beklagten zu 2, zu 4 und zu 11 durch Sicherheitsleistung von jeweils 4.500 Euro abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung in jeweils derselben Höhe Sicherheit leisten.

 
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