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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 28/02

Datum:
17.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 28/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2004:0317.VI.U.KART28.02.00
 
Tenor:

I. Das am 3. Juli 2002 verkündete Teilurteil der 12. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf wird teilweise abgeändert.

1. Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels und der Klage, soweit sie Gegenstand des Teilurteils ist, verurteilt, an den Kläger 8,75 % Zin-sen aus 162.966,15 EUR ab dem 1. März 2001 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe der Original-Ersatzteile gemäß beigefügter Liste Anlage 1.

2. Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 162.966,15 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe der Original-Ersatzteile ge-mäß beigefügter Liste Anlage 1.

3. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

II. Von den Kosten des zweiten Rechtszuges haben der Kläger 30 % und die Beklagte 70 % zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn die andere Partei nicht vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages Sicherheit leistet.

 
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